Rundfunkgebühren
Ab 30. November 1924 sendete Radio aus Bremen als sogenannter "Zwischensender" der Nordischen Rundfunk Aktiengesellschaft (Norag)
Meinungsfreiheit und Programmvielfalt waren in der deutschen Geschichte nicht immer selbstverständlich. Als die Nationalsozialisten Deutschland regierten, missbrauchten sie das Rundfunkmonopol des Staates zu Propagandazwecken. Auch in der DDR waren Fernsehen und Rundfunk nicht frei; der SED-Staat beanspruchte das Meinungsmonopol ohne Rücksicht auf die Lage und Bedürfnisse der Menschen. In der Bundesrepublik hat man aus dieser Vergangenheit gelernt, wenn auch anfangs nicht freiwillig.
Es waren die alliierten Besatzungsmächte, die nach 1945 die alten Medienstrukturen in Deutschland zerschlugen, um neue, demokratische Sendeanstalten mit öffentlich-rechtlicher Verfassung zu gründen. Das Modell war so erfolgreich, dass es nach dem Untergang des Sozialismus auch in der ehemaligen DDR eingeführt wurde: Das System öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als Garant für freie, unabhängige Programme.
Nicht der Staat, sondern dessen gesellschaftliche und politische Gruppen nehmen die Aufsichtsfunktion in den Leitungsgremien wahr. Nicht der Staat finanziert die Programme, sondern die Hörer und Zuschauer, die dadurch Programme ohne Einfluss von Politik und Wirtschaft sicherstellen. Das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch heute nichts von seiner Attraktivität verloren. In der globalen Informationsgesellschaft sind unabhängige, freie Programme wichtiger denn je.
Nach der Überwindung zweier Diktaturen in Deutschland bedeutet Freiheit heute indessen nicht so sehr die Abwesenheit von Zwang, sondern die Möglichkeit, sich zu entscheiden. Öffentlich-rechtliche Programme - wie die Programme von Radio Bremen - gewährleisten diese freie Entscheidung jedes einzelnen Rundfunkteilnehmers dank eines hochwertigen und vielfältigen Angebots, das zu circa 90 Prozent aus Rundfunkgebühren finanziert wird.
Radio Bremen hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Die Programme dienen der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung und haben dem kulturellen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders zu entsprechen. Das Sendegebiet des Landes Bremen, also die Städte Bremen und Bremerhaven sind auch in den gemeinsam veranstalteten Programmen angemessen zu berücksichtigen.
Das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk bezeichnet man auch als duales Rundfunksystem. Es beschreibt die veränderte Rundfunkordnung der Bundesrepublik Deutschland seit den 80er Jahren. Mit einem Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben sich die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten 1997 auch auf europäischer Ebene zu einer dualen Rundfunkordnung bekannt.
Wesentliche Rechtsgrundlagen des deutschen Systems ist heute der Staatsvertrag (aller Bundesländer) über den Rundfunk im vereinten Deutschland (Rundfunkstaatsvertrag) als nationale Klammer und Regelwerk für übergreifende Fragen.
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