Ab 2020 Haushalt ohne neue Kredite
Das Ziel ist vorsichtig formuliert mehr als ehrgeizig: Bis zum Jahr 2020 will der Bremer Senat einen ausgeglichenen Landeshaushalt auf die Beine stellen – das bedeutet nichts Geringeres als: Ab dann dürfen keine neue Schulden mehr gemacht werden. Wie das gehen soll? Grob gesagt wird Bremens Haushalt auf dem Niveau von 2010 eingefroren und gleichzeitig setzt der Senat auf eine deutliche Zunahme der Steuereinnahmen. In der Finanzplanung sind die Ausgaben des Landes deshalb in den Jahren 2011 bis 2016 nur noch mit einem minimalen Anstieg von 4,5 auf 4,7 Milliarden Euro kalkuliert, wohingegen die Einnahmen einen Sprung von 3,3 auf 4,1 Milliarden machen sollen.
Aber so ganz traut der Senat seiner eigenen Prognose nicht: Denn in dem Sanierungs-Programm, das auch dem Stabilitätsrat des Bundes und der Länder vorgelegt werden musste, steht vorsichtshalber der Satz: Es sei "nicht auszuschließen, dass sich die Annahmen zur Entwicklung der steuerabhängigen Einnahmen als zu optimistisch erweisen". Zumal das ganze Projekt ja auch eine Rechnung mit vielen Unbekannten ist. Eine gewünschte Finanzentwicklung ist das eine, ob sie auch so eintritt ist etwas ganz anders. Das erste Halbjahr 2011 zeigte beispielhaft, wie schnell es mehr neue Probleme als Erfolge geben kann: Da kamen in schneller Folge ein Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst, der höher als geplant ausfiel, dann die Erschütterungen in der arabischen Welt, in deren Folge die Ölpreise rasant stiegen und zusätzlich der Kollaps der Beluga-Reederei, der Bremen deutliche Steuereinbußen beschert.
In nackten Zahlen heißt das: Ausgehend von dem Haushaltsdefizit zum Beginn der Sanierung in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro muss Bremen nun Jahr für Jahr die Neuverschuldung um 120 Millionen Euro verringern, um 2020 bei "Neuverschuldung Null" anzukommen. Da aber bis dahin jährlich weiter neue Schulden aufgenommen werden, nimmt die Gesamtverschuldung des Landes in dieser Zeit weiter zu. So schreibt es der Senat in seinem Sanierungsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 selbst. Zwingende Folge: Die jährliche Zinslast steigt weiter – von knapp 680 Millionen Euro 2011 auf gut 800 Millionen im Jahr 2016. Wenn aber der Anteil der Zinszahlungen bei einem insgesamt stagnierendem Ausgabenniveau weiter steigt, bedeutet das zwingend: Für alles andere ist immer weniger Geld da. Im Behördendeutsch klingt das so: "Für Bremen ergibt sich ein notwendiger realer Abbau der Leistungsausgaben um rund 25 Prozent."
Grundlage für dieses Sanierungsprogramm ist die so genannte "Schuldenbremse", die jetzt im Grundgesetz steht. Danach ist es Bremen – wie allen Bundsländern - ab 2020 verboten, mehr auszugeben, als sie einnehmen. Gefordert ist der sorgsame Umgang mit dem Steuergeld, so wie ihn die vielzitierte "schwäbische Hausfrau" seit jeher an den Tag legt.
So hat die Politik nun nach Jahrzehnten mehr oder minder bedenkenloser Verschuldungspolitik den Weg zu finanzpolitischer Vernunft beschritten – im bundesweiten Gleichschritt. Doch in Bremen wird das ein besonders steiniger Weg, denn die Startposition ist ungleich schlechter als sonst wo: Die rechnerische Pro-Kopf-Verschuldung von fast 28.000 Euro liegt rund 10.000 Euro über dem Zweitplatzierten Berlin.
Die Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) hat ihren Kabinettskollegen Ende Februar 2010 ein Konzept geschickt, wie das Land mit dem Haushalt 2011 auf den Sanierungs-Pfad einschwenken will, um neun Jahre später die Vorgaben der veränderten Verfassung zu erfüllen – nämlich einen Haushalt ohne neue Kredite aufzustellen. Was in dem Konzept an konkreten Maßnahmen umrissen wird, ist kein Zuckerschlecken. Es sieht dramatische Sparanstrengungen auf allen Gebieten vor:
Immerhin genießt Bremen zusammen mit vier anderen Ländern eine Sonderbehandlung für den schweren Gang: Wie die anderen besonders Not leidenden Länder Berlin, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird Bremen bis 2020 Zinsbeihilfen erhalten – neun Jahre lang je 300 Millionen Euro. Aber auch nur, wenn Jahr für Jahr die versprochene Sparquote eingehalten wird.
Die Zinshilfen gibt es, weil die Zinszahlungen die Notlageländer finanziell überfordern. Bremen etwa zahlt bereits fast 680 Millionen Euro jährlich allein für Zinsen – mehr als für Sozialleistungen und viel mehr als für Investitionen. Damit taugt der Bremer Haushalt als Musterbeispiel für die vernichtende Wirkung einer Schuldenspirale und damit gleichzeitig als Beweis dafür, wie wichtig die Schuldenbremse ist. Gleichzeitig aber gibt es auch Zweifel, ob die Auflagen überhaupt mit vertretbaren Mitteln erreichbar sind. Denn die Einschnitte in allen Bereichen werden dramatisch sein. Auch dem Senat schwant, dass der eingeschlagene Weg nicht ohne Folgerisiken ist: In der politischen Diskussion wird gerne der Begriff des "Totsparens" benutzt, im Sanierungsprogramm heißt es in gesetzteren Worten: "Es ist noch einmal nachdrücklich zu betonen, dass Eigenanstrengungen zur Haushaltskonsolidierung in dieser Größenordnung die Gefahr bergen, dass die Einhaltung von Mindeststandards staatlicher Leistungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes gefährdet werden."
Zumal einige Grundannahmen des Konzeptes wie auch der inzwischen mit dem Bund geschlossenen Sanierungs-Vereinbarung 2012 bis 2016 sehr optimistisch sind. So geht das Finanzressort von nachhaltig sprudelnden Steuereinnahmen aus und stützt sich dabei auf die Prognosen des Bund-Länder-Arbeitskreises Steuerschätzung. 2011 ist das Konzept noch voll aufgegangen, als unversehens fast 160 Millionen Euro mehr eingenommen wurden, als bei der Haushaltsaufstellung angenommen. Und auch für die kommenden Jahre prognostizierte die Steuerschätzung im November 2011 noch gute Zahlen: 2012 seien fast 120 Millionen mehr zu erwarten als in der Finanzplanung angesetzt und 2013 dann immer noch ein Plus von fast 100 Millionen Euro. Die Finanzsenatorin hält damit die Haushaltsvorgaben in den kommenden Jahren für erreichbar – und rechnet fest mit den 300 Millionen Euro jährlichen Zinshilfen. Doch was danach kommt, weiß niemand. Das Risiko jedenfalls ist erheblich.
Einnahmeverbesserungen will Linnert daneben auch bei den kommunalen Steuern erzielen, deren Höhe Bremen selbst festsetzen kann. Mehr Geld in die Kasse spülen sollen etwa die neue Bettensteuer für Hotelgäste und die Erhöhung von Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Gewerbesteuer, Gebühren und Eintrittsgeldern. Wie dramatisch die Situation, wie verzweifelt die Suche nach Lösungen ist, zeigt sich in einem inzwischen wieder verworfenen Vorschlag: den Preis für das Mittagessen in den staatlichen Kindergärten um zehn Cent zu erhöhen.
Auch bei den Sozialausgaben wurde möglicherweise ein ungedeckter Scheck ausgestellt. Das Linnert-Papier begrenzt die Zunahme der Sozialleistungen ab 2011 auf 1,7 Prozent pro Jahr. Im Konzept heißt es dazu: "Dies bedeutet eine Halbierung des Anstiegs der vergangenen Jahre und ist insofern eine ehrgeizige Zielsetzung." Das gilt insbesondere, weil der Sozialetat ganz überwiegend durch bundesgesetzlich geregelte Leistungen bestimmt wird. Die Bremer Steuerungsmöglichkeit beschränkt sich auf vergleichsweise wenige Leistungen und Projekthilfen, die zu streichen viel politischen Mut verlangt.
Bis 2016 sollen 1.000 Stellen im Öffentlichen Dienst eingespart werden, indem frei werdende Stellen nicht wieder besetzt werden. Zwar steht in den kommenden Jahren eine Pensionierungswelle an, so dass insgesamt ausreichend Beschäftigte aus dem Dienst ausscheiden. Die Sparvorgaban sind aber nicht gleich verteilt. So gelten für die großen Personaleinheiten Schulen, Hochschulen, Polizei, Kindergärten ermäßigte Sparquoten. In der Summe stellen sie etwa die Hälfte des Öffentlichen Dienstes in Bremen. Das bedeutet die 1.000 Stelleneinsparungen müssen von der anderen Hälfte des Öffentlichen Dienstes erbracht werden. Und das, nachdem in den vergangenen 15 Jahren bereits rund ein Viertel des Personals abgebaut wurde. Und Ressort um Ressort stimmt das Klagelied an: Weniger geht nicht. Im Januar 2011 etwa legte Justiz-Staatsrat Matthias Stauch einen Bericht zur Belastung der Justiz vor. Dessen Fazit: Die bremische Justiz arbeitet am Limit, Personalstreichungen würden eine geordnete Rechtspflege gefährden. Schließlich soll auch an einer Stelle gespart werden, die jahrelang massiv ausgeweitet wurde, in der Hoffung, damit am Ende die Steuereinnahmen zum Sprudeln zu bringen: bei den Investitionen. 2009 noch bei 430 Millionen Euro werden sie ab 2012 auf jährlich 360 Millionen zurück gefahren.
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