20. Februar 2012, 17:13 Uhr
Lohnsteuer in Bremen
Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben in Bremen vorerst den selben Anspruch auf eine günstigere Lohnsteuerklasse wie Verheiratete. Das hat das Finanzgericht Bremen entschieden. Das Gericht gab zwei Frauen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft damit Recht.
Sie hatten verlangt, dass ihnen auf den Lohnsteuerkarten die günstigen Steuerklassen "drei" und "fünf" zugestanden werden sollten. Dies lehnte das Finanzamt aber ab und trug die Steuerklasse "eins" auf den Karten ein. Das Finanzgericht bezweifelte jedoch, dass dies verfassungsgemäß ist. Wichtiger als die Einnahmen des Staates sei es, Menschen nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Weil der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, haben die Bremer Richter Beschwerde gegen ihren Beschluss beim Bundesfinanzhof in München zugelassen.
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